Muster: Rente als Beendigungsgrund

B e a c h t e:

Zum 01.08.1994 ist § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI neu geregelt worden, so dass Vereinbarungen, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt vorsehen, in dem der Arbeitnehmer vor Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente wegen Alters beantragen kann, nunmehr gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Vollendung des 65. Lebensjahres abgeschlossen gelten, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb der letzten 3 Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder vom Arbeitnehmer bestätigt worden ist.

Einzelvertragliche Altersgrenzenregelungen innerhalb der allgemeinen gesetzlichen Schranken sind also rechtlich zulässig.

Erforderlich ist nach den Rechtsprechungsgrundsätzen zur Befristungskontrolle von Arbeitsverhältnissen jedoch das Vorliegen eines sachlichen Grundes.

Dort, wo im Vertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Kündigung geregelt wird, kann also weiter und darüber hinausgehend geregelt werden, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Bezugs von Altersrente.

Muster § .....

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats in dem der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters bezieht, spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres bei männlichen Arbeitnehmern und mit Vollendung des 60. Lebensjahres bei weiblichen Arbeitnehmern.