Muster: Gratifikation
Hinweis: Das nachfolgende Muster ist eine Formulierungshilfe für den Regelfall. In einem besonderen Fall kann eine Änderung oder eine Ergänzung notwendig sein. Grundmuster - Es wird eine Weihnachtsgratifikation gewährt in Höhe eines .... Monatsgehalts; bei Teilzeitbeschäftigten anteilig.
- Die Zahlung der Gratifikation erfolgt freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch nach mehrmaliger Zahlung wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet. Der Arbeitnehmer erkennt dies an.
- Ein Anspruch auf Gratifikationszahlung besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. des Jahres vom Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer gekündigt wird oder wenn das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag endet. Dies gilt jedoch nicht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten oder aus personenbedingten, vom Arbeitnehmer nicht zu vertretenden Gründen.
- Die Gratifikation wird gekürzt für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Dabei darf die Kürzung jedoch für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten (§ 4 a EFZG).
- Wenn das Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr kraft Gesetzes, Vereinbarung oder aus anderen Gründen ruht, dann wird für diesen Zeitraum keine bzw. bei teilweisem Ruhen nur eine anteilige Leistung gezahlt.
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber aus einem vom Arbeitnehmer zu vertretenden Grund bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres (übersteigt die Gratifikation eine Monatsvergütung bis zum 30.06. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres) ausscheidet. Entsprechendes gilt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag.
- Eine Rückzahlungverpflichtung besteht nicht, wenn das Ausscheiden betriebsbedingte Umstände zum Anlaß hat. (Alternativ: Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht auch, wenn das Ausscheiden betriebsbedingte Umstände zum Anlaß hat)
(Nicht Zutreffendes streichen) - Gegen Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers kann mit Rückzahlungsforderungen aufgerechnet werden. Die im Falle der Rückzahlung zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge können ebenfalls verrechnet werden.
.........., | den......... | ............................. | | | Unterschrift des Arbeitgebers | | | Firmenstempel |
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