Muster: Ausgleichsquittung

Grundmuster einer vollständigen Ausgleichsquittung.

Ich bestätige bei Beendigung meines Arbeitsverhältnisses die nachfolgenden Unterlagen ordnungsgemäß ausgefüllt erhalten zu haben:

  1. Lohnsteuerkarte für das Jahr ( ).
  2. Sozialversicherungsnachweisheft und Versicherungskarte sowie Sozialversicherungsausweis; das Sozialversicherungs-Nachweisheft wird ab 01.01.1999 nicht mehr erstellt
  3. Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt gem. § 133 AFG ( ).
  4. Einfaches/qualifiziertes Zeugnis ( ).
  5. Urlaubsbescheinigung mit Urlaub für das Urlaubsjahr .... bis einschließlich ... ( )
  6. Lohn/Gehaltsabrechnung zum ... ( )
  7. Zwischenbescheinigung ()
  8. Sonstiges ... ( )

Nichtzutreffendes streichen/Empfangenes ankreuzen (X)

Das in der Abrechnung enthaltene Gehalt sowie die Urlaubsabgeltung habe ich in bar erhalten/werden mir auf das Konto ............ überwiesen.

Ich bestätige, daß die Lohn/Gehaltsabrechnung einschließlich der Urlaubsbescheinigung richtig ist. Ich habe die Bescheinigung sorgfältig gelesen. Sie ist mir in meine Sprache übersetzt worden.

Datum Unterschrift

Aus dem Arbeitsverhältnis stehen mir noch folgende/keine Ansprüche zu:

  1. Restlohn/Restgehalt, inkl. Lohnfortzahlung EUR ...
  2. Urlaubsabgeltung
  3. Urlaubsentgelt in Höhe von EUR ...
  4. Zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von EUR ...
  5. Vermögenswirksame Leistungen EUR ...
  6. Abfindung aus dem Sozialplan EUR ...
  7. Sonstiges EUR ...

Nichtzutreffendes streichen.

Das Arbeitsverhätnis ist wirksam beendet worden und endet mit Ablauf des ... . Eine Kündigungsschutzklage werde ich nicht erheben. Eine schon erhobene Klage werde ich zurücknehmen.

Mit Erfüllung der sich aus den Ziffern 1-7 ergebenen Forderungen sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung erfüllt. Darüber hinausgehende Ansprüche habe ich gegen die Firma nicht. Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen ich weitere Ansprüche herleiten kann. Dies gilt auch für den Zeugnisanspruch, für Ansprüche aus Karenzentschädigungen oder Arbeitnehmererfindung, und auch für Ansprüche und Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung.

Die vorstehende Ausgleichsklausel habe ich sorgfältig gelesen. Ich bin darauf hingewiesen worden, daß ich nicht verpflichtet bin, diese zu unterzeichnen. Sie ist mir in meine Sprache übersetzt worden.

Datum Unterschrift

Beachte:

Verwendet der Arbeitgeber vorformulierte, standardisierte Ausgleichsquittungen (Formulare), die er nach Ergänzungen, Streichungen oder Hinzufügungen dem Arbeitnehmer zur Unterschrift vorlegt, dann unterliegen diese nach der Schuldrechtsreform seit dem 01.01.2002 einer Vertragskontrolle durch die Arbeitsgerichte gem. §§ 305-310 BGB. Gem. § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB sind allgemeine Geschäftbedingungen unwirksam, wenn sie eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners bedeuten, insbesondere wenn sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren sind. Ausgleichsquittungen benachteiligen den Arbeitnehmer in aller Regel deshalb unangemessen entgegen dem Gebot von Treu und Glauben, da er dafür keine Gegenleistung erhält. Eine Gegenleistung würde auch nicht darin liegen, dass der Arbeitgeber seinerseits bescheinigt, gegen den Arbeitnehmer keine Ansprüche mehr zu haben. Beachte : Zulässig bleiben natürlich echte Vergleiche i.S.v. § 779 BGB, die entweder als Individualabreden von vorneherein nicht einer Vertragskontrolle unterliegen oder - wenn dennoch - meist keine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen.