Muster: Wettbewerbsverbot
Dieses Muster betrifft ein Wettbewerbsverbot während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch ein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. dazu das Muster unter Ziffer Muster: Wettbewerbsbeschränkung ). § Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses - Der Arbeitnehmer darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers während des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses weder eine Konkurrenztätigkeit ausüben noch im Geschäftszweig des Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.
- Eine gesonderte Vergütung für dieses Wettbewerbsverbot während des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses wird nicht gezahlt.
- Der Arbeitnehmer ist an dieses Wettbewerbsverbot während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses gebunden.
- Das Wettbewerbsverbot endet nicht mit Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber oder mit Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Arbeitnehmer dagegen Kündigungsschutzklage erhebt.
- Für jeden Fall eines Wettbewerbsverstoßes während des Arbeitsverhältnisses wird eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatsgehalt bis zur Höhe des innerhalb der Kündigungsfrist zu zahlenden Arbeitsentgeltes gezahlt. Innerhalb dieses Rahmens wird die Vertragsstrafe vom Arbeitgeber im Einzelfall festgelegt.
- Darüber hinaus kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen (§§ 61 Abs. 1 S. 1 HGB, 249 ff. BGB) oder anstelle des Schadensersatzanspruches sein Eintrittsrecht geltend machen (§ 61 Abs. 1 Halbsatz 2 HGB).
- Dem Arbeitnehmer sind folgende/keine Konkurrenztätigkeiten erlaubt worden:
............................................................ ............................................................ (Nichtzutreffendes streichen/Zutreffendes einfügen) - der Arbeitnehmer hat jede Nebenbeschäftigung (außerhalb einer Konkurrenztätigkeit) während des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber anzuzeigen. Die Übernahme einer Nebenbeschäftigung während des Arbeitsverhältnisses bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Unzulässige Nebenbeschäftigungen sind untersagt.
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