Muster: Mankovereinbarung

Mankovereinbarung
zwischen
der Firma
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und Herrn/Frau
...............................................................................

Herr/ Frau
...........................................................................

ist eingestellt
als............................................................................

und übernimmt den Warenbestand/Kassenbestand
von............................................................................

  1. Aufgrund einer in seiner/ihrer Gegenwart gemeinsam durchgeführten Bestandsaufnahme der Kasse/des Warenbestands (Nichtzutreffendes streichen) ist der nachfolgende/aus der Anlage ersichtliche (Nichtzutreffendes streichen) Warenbestand/Kassenbestand (Nichtzutreffendes streichen) ermittelt worden:
    ...............................................................................

  2. Der hier festgestellte Warenbestand/Kassenbestand (Nichtzutreffendes streichen) ist für beide Seiten verbindlich und wird von dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin so übernommen, wie er sich aus der durchgeführten Bestandsaufnahme ergibt.

    Wenn sich bei einer späteren in Anwesenheit des/der Arbeitnehmer(in) durchgeführten Bestandsaufnahme ein Fehlbestand ergibt, dann haftet er/sie hierfür, sofern er/sie nicht nachweist, dass ihn/sie daran kein Verschulden trifft. Die Haftung darf die Summe der gezahlten Mankogelder nicht übersteigen. *

  3. Die Firma ist berechtigt, zu jeder Zeit eine Bestandaufnahme durchzuführen.

    Der Arbeitnehmer kann sich nicht auf die Unrichtigkeit einer Bestandsaufnahme berufen, an der er teilgenommen hat oder sich geweigert hat.

  4. Zum Ausgleich für die Übernahme der Mankohaftung erhält der/die Arbeitnehmer(in) zusätzlich zu seiner/ihrer Arbeitsvergütung ein monatliches Mankogeld von EUR ..............................

Nur bei Warenbestand: etwaige Mankobeträge oder ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem/der Arbeitnehmer(in) werden dem/der Arbeitnehmer(in) zum Wareneinkaufspreis in Rechnung gestellt. Der Arbeitgeber kann mit dem Schadensersatzanspruch unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen gegenüber des/der Arbeitnehmer(in) auf seine/ihre monatliche Arbeitsvergütung aufrechnen.

........................., den .............................
.......................... .............................
Arbeitgeber Arbeitnehmer(in)

* Diese Formulierung erfolgt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG in seinem Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 175/97, in: DB 1998, S. 2610 ff (S. 2612).