Muster: Mankovereinbarung
Mankovereinbarung zwischen der Firma ............................................................................... und Herrn/Frau ............................................................................... Herr/ Frau ........................................................................... ist eingestellt als............................................................................ und übernimmt den Warenbestand/Kassenbestand von............................................................................ - Aufgrund einer in seiner/ihrer Gegenwart gemeinsam durchgeführten Bestandsaufnahme der Kasse/des Warenbestands (Nichtzutreffendes streichen) ist der nachfolgende/aus der Anlage ersichtliche (Nichtzutreffendes streichen) Warenbestand/Kassenbestand (Nichtzutreffendes streichen) ermittelt worden:
............................................................................... - Der hier festgestellte Warenbestand/Kassenbestand (Nichtzutreffendes streichen) ist für beide Seiten verbindlich und wird von dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin so übernommen, wie er sich aus der durchgeführten Bestandsaufnahme ergibt.
Wenn sich bei einer späteren in Anwesenheit des/der Arbeitnehmer(in) durchgeführten Bestandsaufnahme ein Fehlbestand ergibt, dann haftet er/sie hierfür, sofern er/sie nicht nachweist, dass ihn/sie daran kein Verschulden trifft. Die Haftung darf die Summe der gezahlten Mankogelder nicht übersteigen. * - Die Firma ist berechtigt, zu jeder Zeit eine Bestandaufnahme durchzuführen.
Der Arbeitnehmer kann sich nicht auf die Unrichtigkeit einer Bestandsaufnahme berufen, an der er teilgenommen hat oder sich geweigert hat. - Zum Ausgleich für die Übernahme der Mankohaftung erhält der/die Arbeitnehmer(in) zusätzlich zu seiner/ihrer Arbeitsvergütung ein monatliches Mankogeld von EUR ..............................
Nur bei Warenbestand: etwaige Mankobeträge oder ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem/der Arbeitnehmer(in) werden dem/der Arbeitnehmer(in) zum Wareneinkaufspreis in Rechnung gestellt. Der Arbeitgeber kann mit dem Schadensersatzanspruch unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen gegenüber des/der Arbeitnehmer(in) auf seine/ihre monatliche Arbeitsvergütung aufrechnen. ........................., | den ............................. | | | .......................... | ............................. | Arbeitgeber | Arbeitnehmer(in) | * Diese Formulierung erfolgt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG in seinem Urteil vom 17.09.1998 - 8 AZR 175/97, in: DB 1998, S. 2610 ff (S. 2612).
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