Muster: Arbeitsvertrag über ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis mit geringfügiger Beschäftigung

Zwischen

(Arbeitgeber)

und

Herrn/Frau......................................
............................................................
(Arbeitnehmer)

wird der nachfolgende Arbeitsvertrag über ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit geringfügiger Beschäftigung geschlossen:

Beginn des Arbeitsverhältnisses

Herrn/Frau...................................................
wird mit Wirkung vom..............................
als Teilzeitarbeitnehmer für die Tätigkeit als
........................................................................
eingestellt.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere, seinen/ihren Fähigkeiten entsprechende, gleichwertige und gleichbezahlte Tätigkeit innerhalb des Betriebs, in einem anderen Betrieb oder Filiale zuzuweisen.
Die ersten 3 Monate sind Probezeit.

§ 2 Vergütung

Die monatliche Vergütung beträgt Eur........... pauschal/wöchentlich/monatlich.

Daneben werden keine weiteren Vergütungen gezahlt.

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ...... Stunden.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird durch Weisung auf die Wochentage zunächst wie folgt verteilt:

Montag von ......... Uhr bis ......... Uhr
Dienstag von ......... Uhr bis ......... Uhr
Mittwoch von ......... Uhr bis ......... Uhr
Donnerstag von ......... Uhr bis ......... Uhr
Freitag von ......... Uhr bis ......... Uhr
Sonnabend von ......... Uhr bis ......... Uhr

§ 4 Überstunden

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, in dringenden Fällen Überstunden zu leisten. Ein Zuschlag wird nicht gezahlt.

§ 5 Urlaub

Der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Er beträgt zurzeit 24 Arbeitstage/Werktage im Jahr. Ist der Arbeitnehmer nicht an allen betrieblichen Arbeitstagen beschäftigt, erfolgt eine Anrechnung der arbeitsfreien Werktage.

§ 6 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei persönlicher Verhinderung

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einer persönlichen Verhinderung erfolgt keine Entgeltfortzahlung.

§ 7 Vertragsstrafe

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von Eur .... zu zahlen, falls er die Arbeit nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

§ 8 Aufnahme weiterer Beschäftigungen

  1. Der Arbeitnehmer wünscht ein Beschäftigungsverhältnis, das sowohl die Lohn- und Kirchensteuerpauschalierung als auch die Abgabenfreiheit von Sozialversicherungsbeiträgen ermöglicht.

  2. Der Arbeitnehmer sichert zu, dass maximal ein weiteres sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnisse bei einem anderen Arbeitgeber besteht oder im letzten Beschäftigungsjahr bestanden hat.

  3. Der Arbeitnehmer sichert zu, keinen Erziehungsurlaub nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz zu haben/Erziehungsurlaub noch bis zum ........... (Nichtzutreffendes streichen) zu haben.

  4. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, die Meldung als Arbeitssuchender und den Beginn eines Erziehungsurlaubs anzuzeigen. Er wird dem Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen schriftlich Auskunft darüber erteilen, ob und inwieweit zwischenzeitlich weitere Beschäftigungsverhältnisse aufgenommen worden sind, die Meldung als Arbeitssuchender erfolgt ist oder ein Erziehungsurlaub angetreten worden ist.

  5. Bei Verstoß gegen die obigen Pflichten oder bei unrichtiger Beantwortung der Fragen behält sich der Arbeitgeber vor, Schadensersatz geltend zu machen.

  6. Soweit eine Lohnsteuerpauschalierung nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, trägt der Arbeitnehmer diese selbst/trägt der Arbeitgeber diese (Nichtzutreffendes streichen).

§ 9 Kündigung

Während der Dauer der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften.

Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Fall ihrer Unwirksamkeit gilt die außerordentliche Kündigung zugleich als fristgemäße Kündigung zum nächstzulässigen Termin.

Bremen, den

...................... ......................
Arbeitgeber Arbeitnehmer

Beachte:

Mit Wirkung vom 1.5.2000 bedarf gemäß dem neu eingefügten § 623 BGB die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.