Muster: Arbeitsvertrag über ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis mit geringfügiger BeschäftigungZwischen (Arbeitgeber) und Herrn/Frau...................................... wird der nachfolgende Arbeitsvertrag über ein Teilzeitarbeitsverhältnis mit geringfügiger Beschäftigung geschlossen: Beginn des ArbeitsverhältnissesHerrn/Frau...................................................wird mit Wirkung vom.............................. als Teilzeitarbeitnehmer für die Tätigkeit als ........................................................................ eingestellt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere, seinen/ihren Fähigkeiten entsprechende, gleichwertige und gleichbezahlte Tätigkeit innerhalb des Betriebs, in einem anderen Betrieb oder Filiale zuzuweisen. § 2 VergütungDie monatliche Vergütung beträgt Eur........... pauschal/wöchentlich/monatlich.Daneben werden keine weiteren Vergütungen gezahlt. § 3 ArbeitszeitDie regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ...... Stunden.Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird durch Weisung auf die Wochentage zunächst wie folgt verteilt:
§ 4 ÜberstundenDer Arbeitnehmer verpflichtet sich, in dringenden Fällen Überstunden zu leisten. Ein Zuschlag wird nicht gezahlt.§ 5 UrlaubDer Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.Er beträgt zurzeit 24 Arbeitstage/Werktage im Jahr. Ist der Arbeitnehmer nicht an allen betrieblichen Arbeitstagen beschäftigt, erfolgt eine Anrechnung der arbeitsfreien Werktage. § 6 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei persönlicher VerhinderungDer Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einer persönlichen Verhinderung erfolgt keine Entgeltfortzahlung.§ 7 VertragsstrafeDer Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von Eur .... zu zahlen, falls er die Arbeit nicht oder nicht rechtzeitig antritt.§ 8 Aufnahme weiterer Beschäftigungen
§ 9 KündigungWährend der Dauer der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.Es gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Fall ihrer Unwirksamkeit gilt die außerordentliche Kündigung zugleich als fristgemäße Kündigung zum nächstzulässigen Termin. Bremen, den
Beachte:Mit Wirkung vom 1.5.2000 bedarf gemäß dem neu eingefügten § 623 BGB die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |