Muster: Arbeitsvertrag für Teilzeitbeschäftigung

Grundmuster

eines Arbeitsvertrags für Teilzeitbeschäftigung.

Wegen einer Musterformulierung für einen befristeten Teilzeitarbeitsvertrag vgl. die Ziffer Muster: Befristeter Teilzeitarbeitsvertrag .

Zwischen Firma
..................................................
(Arbeitgeber)

und Herrn/Frau
.....................................................
(Arbeitnehmer)

wird der nachfolgende Arbeitsvertrag über ein Teilzeitarbeitsverhältnis geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Herr/Frau .......................................................

wird mit Wirkung vom ....................................

als Teilzeitarbeitnehmer für die Tätigkeit als .......................................................................

eingestellt.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer eine andere, seinen/ihren Fähigkeiten entsprechende, gleichwertige und gleichbezahlte Tätigkeit innerhalb des Betriebs, in einem anderen Betrieb oder Filiale zuzuweisen.

§ 2 Vergütung

Die monatliche Vergütung beträgt EUR ..........

Alternativ

Die Vergütung beträgt pro Stunde EUR ..........

Alternativ

Auf den Arbeitsvertrag finden die für den Betrieb geltenden Tarifverträge Anwendung.

Der Arbeitnehmer ist eingruppiert in Tarifgruppe ..................................................................

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ..... Stunden.

Die tägliche Arbeitszeit beginnt um ..... Uhr und endet um ..... Uhr.

Alternativ

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach gesonderter Vereinbarung/Betriebsvereinbarung/nach Tarifvertrag.

(Nichtzutreffendes streichen).

Alternativ

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird innerhalb der durch betriebliche Übung/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung (Nichtzutreffendes streichen) festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitarbeitskräften auf die Wochentage wie folgt verteilt:

Montag von .......... Uhr bis .......... Uhr
Dienstag von .......... Uhr bis .......... Uhr
Mittwoch von .......... Uhr bis .......... Uhr
Donnerstag von .......... Uhr bis .......... Uhr
Freitag von .......... Uhr bis .......... Uhr
Sonnabend von .......... Uhr bis .......... Uhr
Sonntag von .......... Uhr bis .......... Uhr

Alternativ

Dem Arbeitnehmer wird freigestellt, die tägliche Arbeitszeit in der Zeit von ..... Uhr bis ..... Uhr bei ununterbrochener Anwesenheit von ..... Uhr bis ..... Uhr einschließlich ..... Minuten unbezahlter Pause zu beginnen und zu beenden. Die im Betrieb vorhandenen Gleitzeiteinrichtungen sind zu benutzen.

Alternativ

Der Arbeitnehmer arbeitet in Teilzeit schichtweise, so dass er eine Woche tätig ist von ..... Uhr bis .... Uhr. In der darauf folgenden Woche hat er arbeitsfrei.

Alternativ

Sonstige Regelung der Arbeitszeit: ............... .......................................................................

§ 4 Überstunden

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, in dringenden Fällen Überstunden zu leisten.

Die Überstunden sind erst dann zuschlagspflichtig, wenn die regelmäßige betriebsübliche Arbeitszeit von täglich ..... Stunden oder wöchentlich ..... Stunden überschritten werden.

Der Überstundenzuschlag wird gezahlt nach betrieblicher Übung/Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag.

(Nichtzutreffendes streichen).

Oder alternativ

Der Überstundenzuschlag beträgt ..... % des durchschnittlichen Stundenlohns.

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer erhält Urlaub wie ein Vollzeitarbeitnehmer.

Der Urlaub richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen/Tarifvertrag.

(Nichtzutreffendes streichen).

Er beträgt zurzeit ..... Arbeitstage/Werktage im Jahr. Ist der Arbeitnehmer nicht an allen betrieblichen Arbeitstagen beschäftigt, erfolgt eine Anrechnung der arbeitsfreien Werktage.

Übt der Arbeitnehmer mehrere Teilzeitarbeitsverhältnisse aus, dann wird sich der Arbeitgeber bemühen, die Lage des Urlaubs so festzulegen, dass der Arbeitnehmer in allen Arbeitsverhältnissen einen zusammenhängenden Urlaub nehmen kann.

Anmerkung:

Wegen weiterer, notwendiger Regelungen von einzelnen Vertragsbestandteilen wie Probezeit und Kündigung, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Sonderurlaub, Weihnachtsgeld, Krankheit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, freiwillige soziale Leistungen, Verschwiegenheitspflicht, Betriebsordnung, Übernahme von weiteren Tätigkeiten und Zustimmung durch den Arbeitgeber, Abtretung von Schadensersatzansprüchen, Ausschlussfristen vgl. die weiteren Musterformulierungen hierzu z.B. Ziffer Muster: Vergütungsvereinbarungen .

B e a c h t e :

Gem. § 2 BeschFG darf der Arbeitgeber teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln. Bei einem Verstoß dagegen hat die Teilzeitarbeitskraft einen Anspruch auf Bedingungen einer Vollzeitarbeitskraft, z.B. gleichen Lohn oder gleiche Urlaubsdauer.

A u s n a h m e :

Wenn der Arbeitgeber sachliche Gründe für eine unterschiedliche Behandlung von Vollzeit- oder Teilzeitkräften hat, die er im Streitfall zu beweisen hat, ist eine Ungleichbehandlung zulässig. Ein sachlicher Grund kann liegen in unterschiedlicher Qualifikation, Berufserfahrung, geringeren Arbeitsplatzanforderungen oder auch in einer geringeren sozialen Schutzbedürftigkeit der Teilzeitkraft bei einem andererweitigen existenzsichernden Hauptberuf.