Muster: Probearbeitsverhältnis

Hinweis:

Das nachfolgende Muster ist eine Formulierungshilfe für den Regelfall. In einem besonderen Fall kann eine Änderung oder Ergänzung notwendig sein.

Dies ist das Grundmuster eines Probearbeitsverhältnisses (hierbei handelt es sich nicht um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer vorgeschalteten Probezeit, sondern um ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches mit Ablauf der Probezeit endet, sofern es nicht zuvor verlängert wird.

Zwischen
................................................................ (Arbeitgeber)

und
................................................................ (Arbeitnehmer)

wird folgendes befristetes Probearbeitsverhältnis geschlossen:

§ 1 Beginn und Ende des Probearbeitsverhältnisses

Herr/Frau ......................................................

wird als .......................................................

befristet auf Probe eingestellt.

Das Probearbeitsverhältnis beginnt am .............................. und endet mit dem .............................................., ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Ablauf der Endfrist über die Fortführung als Dauerarbeitsverhältnis schriftlich geeinigt haben.

Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer spätestens ..... Tage/Wochen vor Ablauf der Endfrist davon in Kenntnis setzen, wenn er nicht in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen werden soll.

Während des Probearbeitsverhältnisses ist eine Kündigung mit zweiwöchiger Frist zulässig.

Anmerkungen:

Aufgrund der Neuregelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000 ist jetzt mit Wirkung vom 1.1.2001 in § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG die Zulässigkeit der Befristung zur Erprobung gesetzlich geregelt worden, die bisher dahin aufgrund der Rechtsprechung des BAG zulässig war.

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Fortsetzung des Probearbeitsverhältnisses in Form eines Dauerarbeitsverhältnisses geeinigt haben, dann ist der Abschluss eines neuen, ausführlicheren Arbeitsvertrages notwendig.

Es ist aber auch möglich, bei Abschluss des Probearbeitsverhältnisses den Entwurf eines Arbeitsvertrages zu vereinbaren, der bei Fortführung des Probearbeitsverhältnisses als Dauerarbeitsverhältnis vereinbart werden soll (Vorvertrag).

B e a c h t e :

Es gibt Tarifverträge, die den Abschluss eines solchen vorgeschalteten, befristeten Probearbeitsverhältnisses nicht zulassen oder - wenn die Geltung eines Tarifvertrags vereinbart ist - dieser eine kürzere als eine Probezeit von sechs Monaten vorsieht, z.B. nur drei Monate oder einen Monat oder gar nur zwei Wochen. In diesem Fall muss die kürzere Zeit eingesetzt werden. Ansonsten kann das Probearbeitsverhältnis bis zur Dauer von sechs Monaten abgeschlossen werden.

Vgl. zu den weiteren, möglichen Vergütungsvereinbarungen Muster: Vergütungsvereinbarungen  und zu möglichen, weiteren Arbeitsvertragsvereinbarungen wie Arbeitszeit, Urlaub etc. die Muster zu den dortigen Ziffern.