Muster: AusbildungsvertragZwischen dem/der Ausbildenden/der Firma: a) .................................................................................................... ........................................................................................................ ........................................................................................................ und dem/der Auszubildenden Name:................................................................................................ Vorname:............................................................................................ Wohnort:............................................................................................ geb. am ............................................. in ............................................ gesetzlich vertreten durch ..................................................................... ......................................................................................................... Schulabschluss:.................................................................................... wird der folgende Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf ......................................................................................................... nach Maßgabe der geltenden Ausbildungsverordnung geschlossen: § 1 Ausbildungsdauer1. Ausbildungsdauer
beginnt am ......................................................................................................... 2. ProbezeitDie Probezeit beträgt 3 Monate. Wird die Ausbildung während der Probezeit für mehr als ein Drittel der Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.3. Vorzeitige Beendigung des AusbildungsverhältnissesBesteht der/die Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Tage der Feststellung des Prüfungsergebnisses.4. Vertragliche Verlängerung des AusbildungsverhältnissesFindet die für den/die Auszubildenden nächstmögliche Abschlussprüfung erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Ausbildungszeit statt, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis bis zum Tag der Feststellung des Prüfungsergebnisses. Die Vertragschließenden beantragen, die Verlängerung gem. § 29 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz durch die Eintragung zu genehmigen.5. Gesetzliche Verlängerung des AusbildungsverhältnissesBesteht der/die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein/ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, im Falle des Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung bis zu einer evtl. zulässigen erneuten Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um insgesamt ein Jahr. Das Verlangen ist innerhalb angemessener Frist nach der Mitteilung über das Nichtbestehen der Abschlussprüfung gegen über dem/der Ausbildenden zu stellen.§ 2 AusbildungsstätteDie Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen in § 4 Nr. 12 im Betrieb/im Büro/in:................................................... statt. § 3 Pflichten des AuszubildendenDer/Die Auszubildende verpflichtet sich, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich insbesondere,1. Lernpflichtdie ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen und die ihm aufgetragenen Nebenleistungen zu erbringen; sofern sie mit der Ausbildung vereinbar sind;2. Berufsschule, Prüfungen, sonstige Maßnahmenam Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die er/sie gem. § 4 Nr. 5 freigestellt wird oder soweit diese angeordnet sind;3. Weisungsgebundenheitden Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen, erteilt werden;4. Berichtsheftein vorgeschriebenes Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen;5. Betriebliche Ordnungdie für die Ausbildungsstätte geltende betriebliche Ordnung zu beachten;6. SorgfaltspflichtMaschinen und sonstiges Inventar der Ausbildungsstätte pfleglich zu behandeln und nur zu den ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu verwenden;7. Verschwiegenheitspflichtüber Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren;8. Ärztliche Untersuchungenwenn er zu dem jeweiligen Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt ist, sich gem. §§ 32, 33 JArbSchG ärztlich
9. Benachrichtigung bei Fernbleibenbei Fernbleiben von der Ausbildungsstätte, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit und Unfall innerhalb von 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten;10. Berufsschulzeugnissedie Berufsschulzeugnisse den Ausbilder unverzüglich nach Erhalt einsehen zu lassen oder vorzulegen; er erklärt sich damit einverstanden, dass Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb sich über seine Leistungen unterrichten.§ 4 Pflichten des AusbildendenDer/Die Ausbildende verpflichtet sich,1. Ausbildungszieldafür zu sorgen, dass dem/der Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt wer den, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforderlich sind, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann;2. Ausbilderselbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich da mit zu beauftragen und diesen dem/der Auszubildenden jeweils schriftlich bekannt zu geben;3. Ausbildungsmitteldem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Be rufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind;4. Ausbildungsordnungdem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsordnung kostenlos auszuhändigen;5. Berichtsheftdem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später vorgeschriebene Berichtshefte für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen, die ordnungsgemäße Führung während der Ausbildungszeit zu gestatten und durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen;6. Berufsschule und weitere Ausbildungsmaßnahmen
7. Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisseunverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das Verzeich nis des Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer unter Beifügung der Vertragsniederschriften und- bei Auszubildenden unter 18 Jahren- einer Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 JArbSchG zu beantragen; Entsprechen des gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Inhaltes;8. Ausbildungsbezogene Tätigkeitendem Auszubildenden nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind;9. Fürsorgepflichtdafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird;10. Ärztliche Untersuchungenden jugendlichen Auszubildenden für ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz freizustellen und sich von ihm gem. §§ 32,§ 33 JArbSchG Bescheinigungen dar über vorlegen zu lassen, dass er
11. Prüfungenden Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen- und Abschlussprüfungen anzumelden, ihn für die Teilnahme daran und für den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freizustellen, die Prüfungsgebühr und etwaige Reisekosten zu zahlen sowie der Anmeldung zur Zwischenprüfung bei Auszubildenden unter 18 Jahren eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 33 JArbSchG beizufügen;12. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte........................................................................................................................................................ ............................................................................ ............................................................................ § 5 Vergütung1. VergütungDie Vergütung beträgt monatlich.............. € brutto im 1. Ausbildungsjahr .............. € brutto im 2. Ausbildungsjahr .............. € brutto im 3. Ausbildungsjahr .............. € brutto im 4. Ausbildungsjahr Überstungen werden besonders vergütet. Die Vergütung ist spätestens am letzten Ausbildungstag des Monats zu zahlen. Die auf die Urlaubszeit entfallende Vergütung wird vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt. Die Beiträge für die Sozialversicherung tragen die Vertragschließen den nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. 2. EntgeltfortzahlungDem/Der Auszubildenden wird die regelmäßige monatliche Vergütung auch gezahlt
3. Kosten für Maßnahmen außerhalb der AusbildungsstätteFür Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, die von der Kammer oder vom Ausbildenden angeordnet oder die in § 4 Nr. 12 vereinbart sind, trägt der Ausbildende die notwendigen Kosten, soweit der Auszubildende nicht einen anderweitigen Anspruch auf Übernahme der Kosten hat.4. Berufskleidung und KörperschutzmittelWerden Berufskleidung oder Körperschutzmittel vorgeschrieben, so werden sie von ihm zur Verfügung gestellt.§ 6 AusbildungszeitDie regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt................... Stunden/täglich............................. Stunden. § 7 Erholungsurlaub1. Dauer des ErholungsurlaubsDie Dauer des Urlaubs (je Kalenderjahr) beträgt................ Werktage im Jahre ................ ................ Werktage im Jahre ................ ................ Werktage im Jahre ................ ................ Werktage im Jahre ................ 2. Lage des UrlaubsDer Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufsschulferien erteilt und genommen werden.3. ErwerbsarbeitWährend der Urlaubszeit darf der Auszubildende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit leisten.§ 8 Kündigung1. Kündigung während der ProbezeitWährend der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.2. Kündigung nach der ProbezeitNach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werdena) aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, b) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. 3. Form der KündigungDie Kündigung muss schriftlich und im Falle der Nr. 2 unter Angabe des Kündigungsgrundes liegen.4. Frist für Kündigung aus wichtigem GrundEine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein Schlichtungsverfahren gem. § 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.5. Schadensersatz bei vorzeitiger VertragslösungWird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der/die Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Nr. 2 b). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.6. Betriebsaufgabe, Wegfall der AusbildungseignungBei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes rechtzeitig um eine weitere Ausbildung des Auszubildenden im bisherigen Ausbildungsberuf bei einem anderen geeigneten Ausbildungsbetrieb zu bemühen.§ 9 ZeugnisDer Ausbildende stellt dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des/der Auszubildenden, auf Verlangen des/der Auszubildenden auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten.§ 10 Beilegung von StreitigkeitenIst bei der zuständigen Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ein Ausschuss gem. § 111 Abs. 2 des ArbGG gebildet, so ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts dieser Ausschuss anzurufen.§ 11 Sonstige Vereinbarungen................................................................................................ ................................................................................................ ................................................................................................ ................................................................................................ ................................................................................................ ................................................................................................ Rechtswirksame Nebenabreden, die das Berufsausbildungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen des § 11 dieses Vertrages getroffen werden. Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und ist von den Vertragschließenden eigenhändig unterschrieben worden: ........................................., den ........................................ Der/Die Ausbildende/n: ................................................................................................ (Stempel und Unterschrift) ................................................................................................ (Stempel und Unterschrift) Der/Die Auszubildende: ................................................................................................ (Unterschrift) Die gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden: (Falls nur ein Elternteil, bitte den Grund vermerken) Vater: ................................................................................................ Mutter ................................................................................................ Vormund: ................................................................................................ (Unterschrift) |