Muster: Arbeitsvertrag mit leitendem AngestelltenArbeitsvertragzwischenHerrn/Frau ................................................................................ - nachfolgend Mitarbeiter genannt - und der Firma ............................................................................... - nachfolgend Arbeitgeber genannt - (Zutreffendes jeweils ausfüllen/Nichtzutreffendes streichen) § 1 VertragsbeginnHerr/Frau .............. wird von dem Arbeitgeber mit Wirkung vom .......... als ............................................... im Bereich ...................................................... eingestellt/ist seit .................. in der Firma tätig, zuletzt als .....................................................§ 2 Aufgabenbereich
§ 3 Vertragsdauer1. Für neu eingestellte Mitarbeiter gelten die ersten 6 Monate als befristetes Probezeit-Arbeitsverhältnis. Während dieses Zeitraumes beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Eine Kündigung vor dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses ist für beide Seiten ausgeschlossen.2. Handelt es sich hierbei um einen neuen Arbeitsvertrag für bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigte Mitarbeiter (Vertragsänderung) entfällt die Probezeit. 3. Im Übrigen wird der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wobei bei einer Kündigung durch den Mitarbeiter die verlängerten Fristen wie die des Arbeitgebers sich verlängern (§ 622 Abs. 2 BGB). 4. Die Kündigung hat von Seiten des Mitarbeiters schriftlich zu erfolgen und soll, wenn sie vom Mitarbeiter ausgeht, an die Geschäftsführung gerichtet werden. Die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers kann schriftlich oder mündlich erfolgen. 5. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter sein 65. Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf; bei Mitarbeiterinnen mit Vollendung des 62. Lebensjahres. § 4 Arbeitszeit
§ 5 Bezüge1. Herr/Frau .............. erhält ein monatliches Bruttogehalt von Eur ..........., zahlbar im Nachhinein jeweils am ........ des Monats. Es soll jeweils nach 2 Jahren in etwa den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Dabei kann die allgemeine Gehaltsentwicklung berücksichtigt werden.§ 6 Sondervergütungen
§ 7 Urlaub
§ 8 Gehaltsverpfändung und -abtretung
§ 9 Nebentätigkeit, Geheimhaltung und Datenschutz
§ 10 Rückgabe von FirmeneigentumDer Arbeitgeber kann von dem Mitarbeiter- bei Freistellung auch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses- die Herausgabe sämtlicher Geschäftsunterlagen (einschließlich der eigenen dienstlichen Aufzeichnungen) sowie aller sonstigen firmeneigenen Gegenstände, insbesondere Firmenwagen, verlangen. Im Falle des Ausscheidens hat der Mitarbeiter diese unaufgefordert zurückzugeben. Ein Rückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.§ 11 VertragsstrafeIm Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der Tätigkeit oder einer vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sich der Mitarbeiter - vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche - zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Monatseinkommens.§ 12 Vorschüsse und Darlehen
§ 13 Wettbewerbsvereinbarung1. WettbewerbsverbotDer Mitarbeiter verpflichtet sich, für die Dauer von ..........Monaten/Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder ein Arbeitsverhältnis zu einem mit der Firma in Wettbewerb stehenden Unternehmen zu begründen, weder mittelbar noch unmittelbar bei einem oder für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, bei der Gründung eines solchen Unternehmens mitzuwirken oder sich an einem solchen zu beteiligen und auch nicht ein solches Unternehmen in irgendeiner Art zu unterstützen. Das Wettbewerbsverbot erstreckt sich räumlich auf das Gebiet ............................................................................... Das Arbeitsgebiet der Firma erstreckt sich auf nachfolgende Bereiche/Branchen ............................................................................... ............................................................................... ................................................................................ ................................................................................ 2. Inhalt und Umfang der Wettbewerbsvereinbarung Verboten ist jede selbständige oder unselbständige Tätigkeit; dies beinhaltet das Verbot weder ein Arbeitsverhältnis zu einer mit der Firma in Wettbewerb stehenden Unternehmen zu begründen noch ein Wettbewerbsunternehmen zu errichten oder sich an einem solchen zu beteiligen noch ein solches mittelbar oder unmittelbar, allein oder mit anderen zu betreiben. Die Wettbewerbsververeinbahrung wirkt sich bei allen Tätigkeiten des Arbeitnehmers aus, wo unternehmerische Geschäftsinteressen der Firma betroffen sind und ist abhängig von der jeweiligen Produktion und dem Stand von Forschung, Entwicklung und Technik zu dem Zeitpunkt, in dem das Wettbewerbsverbot wirksam wird. Die Wettbewerbsvereinbarung betrifft alle dem Arbeitnehmer irgendwie bekannt gewordenen oder als wettbewerbsschutzwürdig bezeichneten Produkte und Verfahren. Die Wettbewerbsvereinbarung umfasst auch jegliche Unterstützung einer Entwicklung, Herstellung oder Vertrieb von Konkurrenzprodukten durch einen neuen Arbeitgeber. Hat der Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Firma Zweifel, ob ein Wettbewerbsverbot vorliegt, ob er für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist oder in einem konkurrenzrelevanten Bereich arbeitet, hat er sich unverzüglich mit der Firma in Verbindung zu setzen, die entsprechenden Auskünfte zu geben und die entsprechenden Fragen abzuklären. 3. Entschädigung Dem Mitarbeiter wird für die Dauer der Wettbewerbsvereinbarung eine Entschädigung gezahlt, die für jedes Jahr des Verbots .....% der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt, mindestens jedoch die Hälfte des vom Mitarbeiter zuletzt bezogenen Arbeitsentgelts. Die Karenzentschädigung wird am Schluss eines jeden Monats fällig. Auf die Karenzentschädigung wird alles angerechnet, was der Mitarbeiter durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags den Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als 1/10 übersteigen würde. Wenn der Mitarbeiter gezwungen ist, durch das Wettbewerbsverbot seinen Wohnsitz zu verlegen, dann tritt an die Stelle der Erhöhungen um 1/10 eine solche um 1/4. 4. Auskunftspflichten Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Kündigungsfrist als auch während der Dauer der Wettbewerbsbeschränkung/des Wettbewerbsverbots unaufgefordert und unverzüglich Name und Anschrift des jeweiligen neuen Arbeitgebers mitzuteilen; andere Arten seiner beruflichen Tätigkeit, seinen Arbeitsbereich und Arbeitsort mitzuteilen; jeden Wohnsitzwechsel, auch die seiner Vertragspartner, bekannt zu geben; Auskunft über die Höhe seiner Bezüge zu geben und jede Änderung mitzuteilen unter Vorlage der sich darauf beziehenden Belege, Unterlagen oder Lohnsteuerkarten. Insbesondere ist der Arbeitnehmer verpflichtet, am Schluss eines Kalenderjahres der Firma seine Lohnsteuerkarte vorzulegen. Für den Fall, dass der Mitarbeiter den obigen Auskunftspflichten nicht nachkommt, ist die Firma berechtigt, die Karenzentschädigung ganz- oder teilweise zurückzuhalten. 5. Vertragsstrafe Der Mitarbeiter ist verpflichtet, für jeden Fall der Verletzung des Wettbewerbsverbots/der Wettbewerbsbeschränkung der Firma eine Vertragsstrafe in Höhe von Eur ..........- ohne Nachweis eines durch die Verletzungshandlung entstehenden Schadens- zu zahlen. Wird das Wettbewerbsverbot fortwährend verletzt, wird diese Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat der Verletzung neu verwirkt. Die Geltendmachung höherer, im Einzelfall nachzuweisender Schäden durch die Firma wird durch die Vereinbarung der Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. 6. Verzicht Die Firma kann vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbsverbot/der Wettbewerbsbeschränkung mit der Folge verzichten, dass sie nach Ablauf eines Jahres seit der Erklärung von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung befreit wird. 7. Probezeit Die Wettbewerbsvereinbarung wird nicht wirksam, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Probezeit gekündigt wird. 8. Kündigung Wenn die Firma das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verhaltens des Mitarbeiters aus wichtigem Grund außerordentlich kündigt, kann die Firma sich von der Wettbewerbsvereinbarung vor Ablauf eines Monats nach Kündigung schriftlich lossagen. Die Wettbewerbsvereinbarung bleibt bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen, z.B. durch ordentliche Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung endet. § 14 PersonalfragebogenDie Angaben im Personalfragebogen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen.§ 15 Nebenabreden und Änderungen des Vertrages1. Jede Änderung, Ergänzung oder die Aufhebung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden - auch solche vor Vertragsabschluß - haben keinerlei Rechtswirksamkeit.2. Frühere Vereinbarungen, die durch diesen Vertrag aufgehoben werden sollen, müssen in einem Begleitschreiben zu diesem Vertrag gesondert aufgeführt werden. Der Mitarbeiter bestätigt sein Einverständnis zur Aufhebung durch seine Unterschrift. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Vertrages als Ganzes nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der für beide Seiten damit beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird. § 16 Ausschlussfristen1. Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Partei schriftlich erhoben werden. 2. Lehnt eine Partei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruches, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf durch Klage geltend gemacht wird.
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