Muster: Arbeitsvertrag mit leitendem Angestellten

Arbeitsvertrag

zwischen

Herrn/Frau

................................................................................

- nachfolgend Mitarbeiter genannt -

und

der Firma

...............................................................................

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

(Zutreffendes jeweils ausfüllen/Nichtzutreffendes streichen)

§ 1 Vertragsbeginn

Herr/Frau .............. wird von dem Arbeitgeber mit Wirkung vom .......... als ............................................... im Bereich ...................................................... eingestellt/ist seit .................. in der Firma tätig, zuletzt als .....................................................

§ 2 Aufgabenbereich

  1. Herr/Frau ............ wird mit Wirkung vom .................. zum mitzeichnungsberechtigten/alleinzeichnungsberechtigten Handlungsbevollmächtigten/Prokuristen bestellt.

  2. Er/Sie führt den Titel ......................

  3. Ihm/Ihr wird bis auf weiteres die Leitung des Bereichs ...................................... übertragen. Er/Sie hat seine/ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen, unterliegt aber den allgemeinen Weisungen der Geschäftsleitung, der er/sie unmittelbar untersteht. Er/Sie ist leitender Angestellter i.S.v. § 5 Abs. 3 BetrVG.

  4. Die Aufgabenstellung ergibt sich, soweit erforderlich, im Einzelnen aus der beigefügten Anlage (Stellenbeschreibung).

  5. Ihm/Ihr wird das Recht zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern in seinem/ihrem Bereich aller tariflicher Lohngruppen und bis zur Gehaltsgruppe .............. erteilt.

  6. Die Vollmachterteilung bzw. -widerruf erfolgt durch besondere Urkunde außerhalb dieses Vertrages.

  7. Arbeitgeber kann entsprechend der Eignung des Mitarbeiters und/oder den geschäftlichen Erfordernissen im zumutbaren Rahmen eine Änderung des zugewiesenen Tätigkeitsbereiches vornehmen.

  8. Außerdem kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter im Falle der Kündigung mit sofortiger Wirkung einen anderen Aufgabenbereich zuweisen oder ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von jeglicher Arbeitsleistung für Arbeitgeber freistellen. In beiden Fällen wird das Monatsgehalt für die Dauer der Versetzung bzw. bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses fortgezahlt.

  9. Soweit die übertragenen Aufgaben ohne Nutzung eines Kraftfahrzeuges nicht durchgeführt werden können und der Mitarbeiter seine gültige Fahrerlaubnis verliert, ist der Arbeitgeber berechtigt, ihm mit sofortiger Wirkung für die Dauer des Verlustes einen anderen Aufgabenbereich zuzuweisen. Das Recht der Kündigung des Arbeitsverhältnisses bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Vertragsdauer

1. Für neu eingestellte Mitarbeiter gelten die ersten 6 Monate als befristetes Probezeit-Arbeitsverhältnis. Während dieses Zeitraumes beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Eine Kündigung vor dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses ist für beide Seiten ausgeschlossen.

2. Handelt es sich hierbei um einen neuen Arbeitsvertrag für bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigte Mitarbeiter (Vertragsänderung) entfällt die Probezeit.

3. Im Übrigen wird der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wobei bei einer Kündigung durch den Mitarbeiter die verlängerten Fristen wie die des Arbeitgebers sich verlängern (§ 622 Abs. 2 BGB).

4. Die Kündigung hat von Seiten des Mitarbeiters schriftlich zu erfolgen und soll, wenn sie vom Mitarbeiter ausgeht, an die Geschäftsführung gerichtet werden. Die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

5. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter sein 65. Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf; bei Mitarbeiterinnen mit Vollendung des 62. Lebensjahres.

§ 4 Arbeitszeit

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ....... Stunden wöchentlich.

  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach der betrieblichen Übung des Betriebes; im letzten Falle können sie vom Arbeitgeber jederzeit neu festgelegt werden.

  3. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, seine ganze Arbeitskraft für die Firma einzusetzen und - erforderlichenfalls - über die betriebsübliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten.

§ 5 Bezüge

1. Herr/Frau .............. erhält ein monatliches Bruttogehalt von Eur ..........., zahlbar im Nachhinein jeweils am ........ des Monats. Es soll jeweils nach 2 Jahren in etwa den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Dabei kann die allgemeine Gehaltsentwicklung berücksichtigt werden.

§ 6 Sondervergütungen

  1. Es wird eine Gratifikation gewährt in Höhe von ............ Monatsgehalt/-gehältern; bei Teilzeitbeschäftigung anteilig.

  2. Die Zahlung der Gratifikation erfolgt freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch nach mehrmaliger Zahlung wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft nicht begründet. Der Mitarbeiter erkennt dies an.

  3. Ein Anspruch auf Gratifikationszahlung besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. des Jahres vom Arbeitgeber oder dem Mitarbeiter gekündigt wird oder wenn das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag endet. Dies gilt jedoch nicht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten oder aus personenbedingten, vom Mitarbeiter nicht zu vertretenden Gründen.

  4. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Gratifikation zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund außerordentlicher oder verhaltensbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber aus einem vom Mitarbeiter zu vertretenenden Grund bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres (übersteigt die Gratifikation eine Monatsvergütung bis zum 30.06. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres) ausscheidet. Entsprechendes gilt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag.

  5. Gegen Vergütungsansprüche des Mitarbeiters kann mit Rückzahlungsforderung aufgerechnet werden. Die im Falle der Rückzahlung zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge können ebenfalls verrechnet werden. Der Arbeitgeber darf mit seiner Rückzahlungsforderung gegen die rückständigen der nach der Kündigung fällig werdenden Vergütungsansprüche unter Beachtung des Pfändungsschutzes aufrechnen.

  6. Schließlich erhält der Mitarbeiter eine Tantieme von ....% des Jahresgewinnes, der sich aus der Handels/Steuerbilanz der Firma ergibt. Die Tantieme ist spätestens 3 Monate nach dem Stichtag, zu dem die Bilanz erstellt wurde, zur Zahlung fällig.

  7. Nach seinem/ihrem Ausscheiden aus den Diensten der Firma erhält der Mitarbeiter eine Altersversorgung nach Maßgabe der diesem Vertrag als Anlage beigefügten Versorgungsvereinbarung.

  8. 8. Sonstige Sondervergütungen: ............................................................................................................................

§ 7 Urlaub

  1. Der Mitarbeiter erhält kalendermäßig einen Erholungsurlaub von ....... Kalender-/Arbeitstagen.

  2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Bei Urlaubsantritt erhält der Arbeitnehmer ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von ............ Eur/....% des Arbeitsentgelts von § 5.

§ 8 Gehaltsverpfändung und -abtretung

  1. Der Mitarbeiter darf seine Vergütungsansprüche weder verpfänden noch abtreten.

  2. Der Mitarbeiter hat die durch die Pfändung, Verpfändung oder Abtretung entstehenden Kosten zu tragen. Die Kosten sind pauschaliert und betragen je zu berechnender Pfändung, Verpfändung oder Abtretung .............. Eur und je Überweisung ........... Eur. Der Arbeitgeber ist berechtigt, bei Nachweis der höheren tatsächlichen Kosten die tatsächlichen Kosten zu verlangen.

§ 9 Nebentätigkeit, Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Jede Nebentätigkeit, die im Widerspruch zu den nach diesem Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber durchzuführenden Aufgaben besteht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers.

  2. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebswirtschaftliche Angelegenheiten vertraulicher Natur geheim zu halten und ausschließlich für betriebliche Zwecke zu verwerten. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

  3. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, den Datenschutz nach Maßgabe des § 5 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Es ist ihm untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Verpflichtung auf den Datenschutz besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Verstöße dagegen sind strafbar.

§ 10 Rückgabe von Firmeneigentum

Der Arbeitgeber kann von dem Mitarbeiter- bei Freistellung auch während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses- die Herausgabe sämtlicher Geschäftsunterlagen (einschließlich der eigenen dienstlichen Aufzeichnungen) sowie aller sonstigen firmeneigenen Gegenstände, insbesondere Firmenwagen, verlangen. Im Falle des Ausscheidens hat der Mitarbeiter diese unaufgefordert zurückzugeben. Ein Rückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu.

§ 11 Vertragsstrafe

Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der Tätigkeit oder einer vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sich der Mitarbeiter - vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche - zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Monatseinkommens.

§ 12 Vorschüsse und Darlehen

  1. Vorschüsse und Darlehen werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des noch offenen Restbetrages ohne Rücksicht auf die bei Hingabe getroffenen Vereinbarungen fällig.

  2. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat oder der Mitarbeiter aus einem zur außerordentlichen Kündigung berechtigten Grund gekündigt und hierauf hingewiesen hat.

§ 13 Wettbewerbsvereinbarung

1. Wettbewerbsverbot

Der Mitarbeiter verpflichtet sich, für die Dauer von ..........Monaten/Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder ein Arbeitsverhältnis zu einem mit der Firma in Wettbewerb stehenden Unternehmen zu begründen, weder mittelbar noch unmittelbar bei einem oder für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein, bei der Gründung eines solchen Unternehmens mitzuwirken oder sich an einem solchen zu beteiligen und auch nicht ein solches Unternehmen in irgendeiner Art zu unterstützen.

Das Wettbewerbsverbot erstreckt sich räumlich auf das Gebiet ...............................................................................

Das Arbeitsgebiet der Firma erstreckt sich auf nachfolgende Bereiche/Branchen ...............................................................................

...............................................................................

................................................................................

................................................................................

2. Inhalt und Umfang der Wettbewerbsvereinbarung

Verboten ist jede selbständige oder unselbständige Tätigkeit; dies beinhaltet das Verbot weder ein Arbeitsverhältnis zu einer mit der Firma in Wettbewerb stehenden Unternehmen zu begründen noch ein Wettbewerbsunternehmen zu errichten oder sich an einem solchen zu beteiligen noch ein solches mittelbar oder unmittelbar, allein oder mit anderen zu betreiben.

Die Wettbewerbsververeinbahrung wirkt sich bei allen Tätigkeiten des Arbeitnehmers aus, wo unternehmerische Geschäftsinteressen der Firma betroffen sind und ist abhängig von der jeweiligen Produktion und dem Stand von Forschung, Entwicklung und Technik zu dem Zeitpunkt, in dem das Wettbewerbsverbot wirksam wird. Die Wettbewerbsvereinbarung betrifft alle dem Arbeitnehmer irgendwie bekannt gewordenen oder als wettbewerbsschutzwürdig bezeichneten Produkte und Verfahren. Die Wettbewerbsvereinbarung umfasst auch jegliche Unterstützung einer Entwicklung, Herstellung oder Vertrieb von Konkurrenzprodukten durch einen neuen Arbeitgeber.

Hat der Mitarbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Firma Zweifel, ob ein Wettbewerbsverbot vorliegt, ob er für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist oder in einem konkurrenzrelevanten Bereich arbeitet, hat er sich unverzüglich mit der Firma in Verbindung zu setzen, die entsprechenden Auskünfte zu geben und die entsprechenden Fragen abzuklären.

3. Entschädigung

Dem Mitarbeiter wird für die Dauer der Wettbewerbsvereinbarung eine Entschädigung gezahlt, die für jedes Jahr des Verbots .....% der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt, mindestens jedoch die Hälfte des vom Mitarbeiter zuletzt bezogenen Arbeitsentgelts.

Die Karenzentschädigung wird am Schluss eines jeden Monats fällig.

Auf die Karenzentschädigung wird alles angerechnet, was der Mitarbeiter durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, soweit die Entschädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags den Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als 1/10 übersteigen würde. Wenn der Mitarbeiter gezwungen ist, durch das Wettbewerbsverbot seinen Wohnsitz zu verlegen, dann tritt an die Stelle der Erhöhungen um 1/10 eine solche um 1/4. 4. Auskunftspflichten

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Kündigungsfrist als auch während der Dauer der Wettbewerbsbeschränkung/des Wettbewerbsverbots unaufgefordert und unverzüglich Name und Anschrift des jeweiligen neuen Arbeitgebers mitzuteilen; andere Arten seiner beruflichen Tätigkeit, seinen Arbeitsbereich und Arbeitsort mitzuteilen; jeden Wohnsitzwechsel, auch die seiner Vertragspartner, bekannt zu geben; Auskunft über die Höhe seiner Bezüge zu geben und jede Änderung mitzuteilen unter Vorlage der sich darauf beziehenden Belege, Unterlagen oder Lohnsteuerkarten. Insbesondere ist der Arbeitnehmer verpflichtet, am Schluss eines Kalenderjahres der Firma seine Lohnsteuerkarte vorzulegen.

Für den Fall, dass der Mitarbeiter den obigen Auskunftspflichten nicht nachkommt, ist die Firma berechtigt, die Karenzentschädigung ganz- oder teilweise zurückzuhalten.

5. Vertragsstrafe

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, für jeden Fall der Verletzung des Wettbewerbsverbots/der Wettbewerbsbeschränkung der Firma eine Vertragsstrafe in Höhe von Eur ..........- ohne Nachweis eines durch die Verletzungshandlung entstehenden Schadens- zu zahlen. Wird das Wettbewerbsverbot fortwährend verletzt, wird diese Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat der Verletzung neu verwirkt. Die Geltendmachung höherer, im Einzelfall nachzuweisender Schäden durch die Firma wird durch die Vereinbarung der Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen.

6. Verzicht

Die Firma kann vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbsverbot/der Wettbewerbsbeschränkung mit der Folge verzichten, dass sie nach Ablauf eines Jahres seit der Erklärung von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung befreit wird.

7. Probezeit

Die Wettbewerbsvereinbarung wird nicht wirksam, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Probezeit gekündigt wird.

8. Kündigung

Wenn die Firma das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verhaltens des Mitarbeiters aus wichtigem Grund außerordentlich kündigt, kann die Firma sich von der Wettbewerbsvereinbarung vor Ablauf eines Monats nach Kündigung schriftlich lossagen. Die Wettbewerbsvereinbarung bleibt bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen, z.B. durch ordentliche Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung endet.

§ 14 Personalfragebogen

Die Angaben im Personalfragebogen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen.

§ 15 Nebenabreden und Änderungen des Vertrages

1. Jede Änderung, Ergänzung oder die Aufhebung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden - auch solche vor Vertragsabschluß - haben keinerlei Rechtswirksamkeit.

2. Frühere Vereinbarungen, die durch diesen Vertrag aufgehoben werden sollen, müssen in einem Begleitschreiben zu diesem Vertrag gesondert aufgeführt werden. Der Mitarbeiter bestätigt sein Einverständnis zur Aufhebung durch seine Unterschrift.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit des Vertrages als Ganzes nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der für beide Seiten damit beabsichtigte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

§ 16 Ausschlussfristen

1. Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Partei schriftlich erhoben werden. 2. Lehnt eine Partei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruches, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf durch Klage geltend gemacht wird.

................................, den ............................, den.............
.................................................. .............................................
(Arbeitgeber) (Arbeitnehmer)