Muster: Arbeitsvertrag mit ArbeiternArbeitsvertrag mit Arbeiternzwischen.............................................................. - im nachfolgenden `Firma' genannt - und Herrn/Frau ...................................................... - im nachfolgenden `Arbeitnehmer' genannt - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Tätigkeit und Aufgabengebiet 1. Der Arbeitnehmer ist bei der Firma als gewerbliche Arbeitskraft tätig mit Wirkung 2. Das Aufgabengebiet des Arbeitnehmers umfasst eine Tätigkeit als ................................................................................ 3. Die Firma ist berechtigt, dem Arbeitnehmer jederzeit eine andere zumutbare Arbeit im Unternehmen zuzuweisen, die seinen Vorkenntnissen entspricht. 4. Der Firma bleibt vorbehalten, den Arbeitnehmer in sämtlichen Abteilungen und Betriebsteilen des Betriebs mit zumutbaren Arbeiten sowie in Wechselschicht zu beschäftigen, auch wenn dadurch ein Wechsel von Akkord-, Prämien- oder Stundenlohn stattfindet. Mit Zuweisung der neuen Tätigkeit tritt die hierfür geltende Vergütungsregelung in Kraft. § 2 Probezeit Das Arbeitsverhältnis ist bis zum Ablauf der Probezeit befristet. Die Probezeit beträgt 3 Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen. § 3 Arbeitszeit 1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ..... Stunden wöchentlich. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den Weisungen der Geschäftsleitung unter Beachtung der betrieblichen Belange. Es kann auch in Schichten und samstags gearbeitet werden. 2. Arbeitnehmer, die auf Montage oder sonst außerhalb des Betriebes arbeiten, sind verpflichtet, die geleisteten Stunden vom .......................... (z.B. Bauleiter oder Kunden) bescheinigen zu lassen. § 4 Mehrarbeit 1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung Mehrarbeit zu leisten, soweit dieses gesetzlich zulässig ist. 2. Über Beginn und Ende der Überstunden hat der Arbeitnehmer täglich Aufzeichnungen zu machen und diese spätestens am folgenden Tage von der Geschäftsleitung oder von deren Beauftragten gegenzeichnen zu lassen. 3. Eine Vergütung für geleistete Mehrarbeit oder ein Freizeitausgleich hierfür erfolgt nur, wenn die Mehrarbeit angeordnet und vorab eine Vergütungs- oder Freizeitausgleichsregelung getroffen wurde. Im Übrigen ist geleistete Mehrarbeit durch die Bezüge gem. §§ 5 und 6 dieses Vertrages abgegolten. § 5 Arbeitsentgelt 1. Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit einen monatlichen Bruttolohn von DM ................................ 2. Darüber hinaus gewährt die Firma vermögenswirksame Leistungen in Höhe von DM ....... brutto monatlich. 3. Für Überstunden erhält der Arbeitnehmer einen Zuschlag in Höhe von .....% pro volle Stunde. 4. Die Vergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Der Arbeitnehmer wird innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Konto einrichten und dies dem Arbeitgeber mitteilen. § 6 Sondervergütungen 1. Als Urlaubsgeld erhält der Arbeitnehmer einen Betrag in Höhe von DM ........... Das Urlaubsgeld wird zusammen mit den Juli- Bezügen ausgezahlt. 2. Als Sonderzuwendung erhält der Arbeitnehmer einen Betrag von DM ............ Das Weihnachtsgeld wird zusammen mit den November- Bezügen ausgezahlt. 3. Das Urlaubsgeld und die Sonderzuwendung werden nicht gezahlt, wenn sich der Arbeitnehmer im Fälligkeitszeitpunkt in einem - gegebenenfalls auch durch eine Aufhebungsvereinbarung - befristeten oder gekündigten Arbeitsverhältnis befindet. 4. Die Zahlung von Sondervergütungen (Gratifikation, Urlaubsgeld, Prämien usw.) erfolgt freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruches für die Zukunft und ist jederzeit widerrufbar ohne Angabe eines Grundes. 5. Sondervergütungen und Urlaubsgeld werden nicht gezahlt, für Zeiten in denen das Arbeitsverhältnis ruht oder eine Arbeitsleistung nicht erbracht ist. § 7 Abtretung und Verpfändung des Arbeitsgeldes 1. Die Abtretung und Verpfändung von Lohn- und sonstigen Ansprüchen auf Vergütung ist ausgeschlossen. 2. Für die Bearbeitung einer Lohnpfändung werden DM ............., für jede Überweisung DM .......... einbehalten. § 8 Arbeitsverhinderung Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, der Firma jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Gründe der Arbeitsverhinderung mitzuteilen. Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer darüber hinaus verpflichtet, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. Dies gilt auch, wenn Entgeltfortzahlung nicht oder nicht mehr geleistet wird. § 9 Entgeltzahlung im Krankheitsfall 1. Ist der Arbeitnehmer infolge auf Krankheit beruhender Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so erhält er Entgeltfortzahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Der Arbeitnehmer tritt seine Schadensersatzansprüche insoweit ab, als er durch einen Dritten verletzt wird und die Firma Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall leistet. Er ist verpflichtet, der Firma die zur Erhebung der Ansprüche erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 3. Der Arbeitnehmer hat von einem Antrag auf Durchführung eines Heilverfahrens oder einer Kur sowie deren Bewilligung der Geschäftsleitung unverzüglich Kenntnis zu geben. 4. Über die Anrechnung von Kuren und Heilverfahren auf den Jahresurlaub wird im Einzelfall unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften entschieden. § 10 Urlaub Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von ...... Arbeitstagen. Urlaubsbeginn und Urlaubsende sind in Abstimmung mit der Geschäftsleitung festzulegen. § 11 Pflichten des Arbeitnehmers 1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dienstlich und außerdienstlich auf die Interessen der Firma bedacht zu sein und über alle geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, insbesondere auch seine Bezüge, auch nach Beendigung seiner Tätigkeit bei der Firma Stillschweigen zu bewahren. 2. Der Arbeitnehmer hat alle ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel während der Dauer des Vertrages sorgfältig aufzubewahren und zu behandeln und jederzeit auf Anforderung an die Firma vollständig herauszugeben. Der Einwand jedweder Zurückhaltungsrechte wird ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Der Arbeitnehmer weiß, dass in der Firma Alkoholverbot herrscht und verpflichtet sich, weder alkoholische Getränke auf das Betriebsgelände der Firma zu bringen, noch während der Arbeitszeit und der Pausen alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen. 4. Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, sich auf Verlangen des Arbeitgebers ärztlich untersuchen zu lassen. Die hierdurch anfallenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer befreit den untersuchenden Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht, soweit das Untersuchungsergebnis Einfluss auf seine Einsatzfähigkeit haben kann. 5. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Anschrift gesondert und unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen oder sonstige Erklärungen an die letzte Anschrift des Arbeitnehmers gelten mit dem 2. Tage nach ihrer Absendung als zugegangen. 6. Der Arbeitnehmer erklärt sich zur Vermeidung von Diebstählen bereit, Leibesvisitationen, Taschen-, Fahrzeug- und Gepäckkontrollen zu unterwerfen. § 12 Nebentätigkeit 1. Der Arbeitnehmer hat seine ganze Arbeitskraft und sein ganzes Wissen und Können der Firma uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen und die Interessen der Firma zu vertreten und zu wahren. 2. Die Übernahme jeder auf Erwerb gerichteten Nebentätigkeit seitens des Arbeitnehmers bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma, die jedoch erteilt, werden kann wenn eine Beeinträchtigung der vertraglich geschuldeten Leistung des Arbeitnehmers nicht zu erwarten ist, Wettbewerbsinteressen der Firma nicht entgegenstehen oder gesetzliche Verbote (z.B. Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz) beachtet werden. § 13 Vertragsstrafe 1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für den Fall der vertragswidrigen Nichtaufnahme der Arbeit oder der vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt zu zahlen. 2. Die Firma ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. § 14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1. Es gelten die gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen. 2. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten der Firma, jede gesetzliche Verkürzung der Kündigungsfrist zugunsten der Firma in gleicher Weise zugunsten des Arbeitnehmers. 3. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer bedarf der Schriftform; die Kündigung durch den Arbeitgeber kann auch mündlich erfolgen. 4. Eine fristlose Kündigung gilt für den Fall ihrer Unwirksamkeit zugleich als fristgemäße Kündigung zum nächst zulässigen Termin. 5. Ist eine Kündigung, von welcher Partei auch immer, ausgesprochen worden, so ist die Firma berechtigt, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung seine Vergütung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freizustellen. 6. Eine Kündigung dieses Vertrages vor dem gem. § 1 dieses Vertrages vereinbarten Beginn der Arbeitsaufnahme ist unwirksam. 7. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet bei Männern bzw. mit Vollendung des 60. Lebensjahres bei Frauen. § 15 Abstellen von Fahrzeugen auf dem Betriebsgrundstück Das Abstellen von Fahrzeugen des Arbeitnehmers auf dem Betriebsgrundstück ist nur mit besonderer Erlaubnis der Geschäftsleitung gestattet und geschieht auf Gefahr des Arbeitnehmers. Die Firma haftet nicht für leichte oder grobe Fahrlässigkeit. § 16 Zuwendungen von Geschäftspartnern Es ist unzulässig, von Geschäftspartnern Geschenke, Darlehen oder sonstige Zuwendungen entgegenzunehmen, es sei denn, dass es sich um ein Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk mit einem Wert von max. DM 30,- handelt. § 17 Vorschüsse und Darlehen 1. Vorschüsse und Darlehen werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des noch offenen Restbetrages ohne Rücksicht auf die bei Hingabe getroffenen Vereinbarungen fällig. 2. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat oder der Arbeitnehmer aus einem zur außerordentlichen Kündigung berechtigten Grund gekündigt und hierauf hingewiesen hat. § 18 Personalfragebogen Die Angaben im Personalfragebogen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Arbeitsvertrages berechtigen. § 19 Ausschlussfristen 1. Alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Partei schriftlich erhoben werden. 2. Lehnt eine Partei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruches, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf durch Klage geltend gemacht wird. § 20 Schlussbestimmungen 1. Sollte ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf dieses Arbeitsverhältnis Anwendung finden, so gelten deren Bestimmungen soweit sie von den vorstehenden Vertragsbestimmungen abweichen. 2. Vereinbarungen außerhalb des Vertrages sind zwischen den Parteien nicht getroffen worden. 3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. 4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder sich als unwirksam erweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommt.
Alternative zu § 5 Arbeitsentgelt alternativ 1. Die Arbeitsvergütung ergibt sich aus der diesem Vertrag als Anlage beigefügten Vergütungsbekanntmachung. alternativ unter Verweisung auf Tarifverträge 1 a. Für das Arbeitsverhältnis und ggf. Ruhestandsverhältnis gelten die für den Betrieb geltenden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeits- und Ruhegeldverordnungen in ihrer jeweiligen Fassung, sofern im Einzelfall ausdrücklich nichts anderes vereinbart worden ist. Diese können im Personalbüro/beim Betriebsrat eingesehen werden. 1 b. Als Arbeitsvergütung wird vereinbart:
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